Beim Hochwasserereignis zum Jahreswechsel 2023/2024 kam es nach Mitteilung des Betreibers
der Talsperre Mauthaus (Freistaat Bayern) zur Schädigung der Hochwasserentlastungsanlage.
Für die Sanierung musste aus Sicht des Freistaates der Seepegel von November 2024 an abgesenkt
werden, um einen Anstieg des Sees im Laufe der Sanierungsmaßnahme zu verhindern, da über die
Schussrinne während der Baumaßnahme kein Hochwasser abgeführt werden kann.

Durch den geringen Niederschlag 2025 ist der Seestand inzwischen sehr niedrig. Die FWO hat sich
nach intensiver Prüfung daher entschlossen, durch Mehrbezug von den anderen Standbeinen das
Talsperrenwasser vorübergehend „zu schonen“. Seit einiger Zeit werden deshalb zusätzliche Mengen
sukzessive in Teilen des FWO-Netzes eingespeist. Dies führt im Vergleich zur bisherigen Betriebsweise
hauptsächlich zu Veränderungen der Wasserhärte, da das FWO-Trinkwasser aus der Ködeltalsperre
(sehr) weich ist. Die beschriebene Zusatzeinspeisung erfolgt im Coburger-, Bamberger-, Scheßlitzer-
und Maintal- Ast. Eine ortsteilgenaue Abgrenzung ist derzeit nicht vollumfänglich möglich, da es
je nach Tageszeit (v. a. Verbrauch, Temperatur) und Rahmenbedingungen (Pumpenbetrieb,
Freigefälle etc.) zu unterschiedlichen Mischungsverhältnissen kommen kann.

Sie erhalten aktuell Trinkwasser der Gesamthärte 11 – 12 °dH (Härtebereich mittel).
Stand heute erfolgt die Belieferung der Gemeinde Meeder mit diesem Wasser bis Ende
diesen Jahres. Die Arbeiten an der Hochwasserentlastung der Talsperre Mauthaus wurden
inzwischen abgeschlossen und die Talsperre kann nun wieder auf den regulären Pegel aufgestaut
werden. Dazu braucht es allerdings Niederschläge. Sollte sich eine längere niederschlagsarme
Periode ankündigen, müsste der Zeitraum für die Belieferung mit Ersatzwasser nochmal
verlängert werden. Dies würden wir Ihnen in einer Kundeninformation noch mitteilen.

Es ist uns bewusst, dass die Reinheit und Sicherheit Ihres Trinkwassers von größter
Bedeutung ist, und wir verstehen Ihre mögliche Besorgnis. Wichtig ist uns deshalb
festzuhalten, dass wir selbstverständlich weiterhin Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung
liefern. Die Gesundheitsämter in unserem Verbandsgebiet sind über diese Maßnahme vorab
informiert worden.

Wir danken Ihnen schon heute für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Angelegenheit.
Wir werden Sie selbstverständlich umgehend informieren, sobald sich die Situation an der
Talsperre Mauthaus wieder normalisiert und wir Sie wieder in gewohnter Weise versorgen können.

Wichtige Informationen und Neuerungen

Historische Ortskerne, malerische Wanderrouten und mittelalterliche Burgen – all das gibt es auf den neuen topographischen Karten des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessen.

Vorgestellt wurden die beiden neu aufgelegten Karten „Coburg“ und „Bad Rodach“ heute (10. Oktober) vom Bayerischen Finanz- und Heimat-Staatssekretär Martin Schöffel an der Alexandrinenhütte des Thüringerwald-Vereins auf der Sennigshöhe bei Mirsdorf.

Martin Schöffel verwies auf die hohe Qualität der Karten: „Alle Freizeitbegeisterten können sich darauf verlassen, dass es stimmt, was in diesen Karten steht.“

Landrat Sebastian Straubel betonte, dass gedruckte Karten auch im digitalen Zeitalter noch wichtig sind: „Topographische Karten sind das gedruckte Gedächtnis unseres Raumes. Sie bieten ein verständliches Bild unserer Umwelt.“

Die Karten im Maßstab 1:25.000 gibt es ab sofort im stationären Buchhandel sowie im Online-Buchhandel.

Presseinformation – Amt für ländliche Entwicklung

Presseinformation Streuobst an Gemeinden 2025-07-14

Zur Pressemitteilung:

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm175/index.html

Auch in diesem Sommer herrscht wegen zu geringer Niederschläge in fast allen Flüssen und Bächen in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg Niedrigwasser. Die Wasserführung liegt in diesen Gewässern unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ), dem Mittelwert der niedrigsten Abflüsse eines langjährigen Betrachtungszeitraums. Manche Bäche und Flüsse führen so wenig Wasser wie noch nie zuvor.

 

Vor allem an kleineren Bächen und besonders in den Oberläufen ist mit weiter sinkenden Pegelständen bis hin zu einer Austrocknung zu rechnen.

 

Nachdem auch in den kommenden Wochen nicht mit ergiebigen und andauernden Niederschlägen, und damit einer Entspannung der Situation, zu rechnen ist, weisen die Stadt Coburg und das Landratsamt Coburg auf folgende Rechtslage hin:

 

Wasserentnahmen zur Bewässerung aus Bächen und Flüssen in denen Niedrigwasser herrscht sind durch den Gemeingebrauch, bzw. den Eigentümer- und Anliegergebrauch, nicht mehr abgedeckt und daher unzulässig.

 

Auch beim Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme ist auf eine Mindestwasserführung im Gewässer zu achten. Hier sind die Festsetzungen des jeweiligen Bescheids zu befolgen. Auch hier sind Wasserentnahmen bei Niedrigwasser in der Regel nicht zulässig. 

 

Nähere Auskünfte erteilen die Fachbereiche Wasserrecht am Landratsamt Coburg und in der Stadt Coburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Kronach.

 

Unter https://www.nid.bayern.de/ und https://www.gkd.bayern.de/de/fluesse/abfluss können die Wasserstände an größeren Gewässern abgefragt werden.