Wichtige Informationen und Neuerungen

Historische Ortskerne, malerische Wanderrouten und mittelalterliche Burgen – all das gibt es auf den neuen topographischen Karten des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessen.

Vorgestellt wurden die beiden neu aufgelegten Karten „Coburg“ und „Bad Rodach“ heute (10. Oktober) vom Bayerischen Finanz- und Heimat-Staatssekretär Martin Schöffel an der Alexandrinenhütte des Thüringerwald-Vereins auf der Sennigshöhe bei Mirsdorf.

Martin Schöffel verwies auf die hohe Qualität der Karten: „Alle Freizeitbegeisterten können sich darauf verlassen, dass es stimmt, was in diesen Karten steht.“

Landrat Sebastian Straubel betonte, dass gedruckte Karten auch im digitalen Zeitalter noch wichtig sind: „Topographische Karten sind das gedruckte Gedächtnis unseres Raumes. Sie bieten ein verständliches Bild unserer Umwelt.“

Die Karten im Maßstab 1:25.000 gibt es ab sofort im stationären Buchhandel sowie im Online-Buchhandel.

Presseinformation – Amt für ländliche Entwicklung

Presseinformation Streuobst an Gemeinden 2025-07-14

Zur Pressemitteilung:

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm175/index.html

Auch in diesem Sommer herrscht wegen zu geringer Niederschläge in fast allen Flüssen und Bächen in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg Niedrigwasser. Die Wasserführung liegt in diesen Gewässern unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ), dem Mittelwert der niedrigsten Abflüsse eines langjährigen Betrachtungszeitraums. Manche Bäche und Flüsse führen so wenig Wasser wie noch nie zuvor.

 

Vor allem an kleineren Bächen und besonders in den Oberläufen ist mit weiter sinkenden Pegelständen bis hin zu einer Austrocknung zu rechnen.

 

Nachdem auch in den kommenden Wochen nicht mit ergiebigen und andauernden Niederschlägen, und damit einer Entspannung der Situation, zu rechnen ist, weisen die Stadt Coburg und das Landratsamt Coburg auf folgende Rechtslage hin:

 

Wasserentnahmen zur Bewässerung aus Bächen und Flüssen in denen Niedrigwasser herrscht sind durch den Gemeingebrauch, bzw. den Eigentümer- und Anliegergebrauch, nicht mehr abgedeckt und daher unzulässig.

 

Auch beim Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme ist auf eine Mindestwasserführung im Gewässer zu achten. Hier sind die Festsetzungen des jeweiligen Bescheids zu befolgen. Auch hier sind Wasserentnahmen bei Niedrigwasser in der Regel nicht zulässig. 

 

Nähere Auskünfte erteilen die Fachbereiche Wasserrecht am Landratsamt Coburg und in der Stadt Coburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Kronach.

 

Unter https://www.nid.bayern.de/ und https://www.gkd.bayern.de/de/fluesse/abfluss können die Wasserstände an größeren Gewässern abgefragt werden.