Die Stellungnahme der Gemeinde Meeder 2. Verfahren bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 12.04.2018 können Sie hier einsehen.
Die Gemeinde Meeder hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Oberfranken erhalten.
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Meeder hat sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein Bieter frist- und formgerecht beworben.
Das Unternehmen wurde zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist ging von diesem Unternehmen ein frist- und formgerechtes Angebot ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 09.04.2018 beabsichtigt die Gemeinde Meeder, einen Kooperationsvertrag mit der süc//dacor GmbH zu schließen. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken)
Die Gemeinde Meeder gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, sich am Teilnahmewettbewerb, der am Mittwoch den 20.12.2017, 11:00 Uhr (Posteingang Gemeinde Meeder) endet, zu beteiligen.
Bekanntmachung_Auswahlverfahren.pdf
Anlage_1_Breitband_Bewertungskriterien_Auswahlverfahren.pdf
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschliessungsgebiet_Auswahlverfahren_Karte.pdf
Das Ergebnis der Markterkundung können Sie hier einsehen:
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 40 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Meeder gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 11.09.2017 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
bitte jeweils den Begriff anklicken:
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier (bitte anklicken):
Gemeinde Meeder
Bahnhofstraße 1
96484 Meeder
Telefon 09566 / 9223-0
E-Mail: info(at)gemeinde-meeder.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag zusätzlich:
14 bis 16.30 Uhr (ohne Kasse)
Donnerstag zusätzlich:
14 bis 18 Uhr, Kasse ab 16 Uhr
Samstags zusätzlich
Bürgermeistersprechstunde
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung) alle 14 Tage in den ungeraden Kalenderwochen von 9 bis 12 Uhr
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung Solarpark Ottowind22. Juli 2024 - 9:06