Verwaltung & Politik
Die Gemeinde: Soziale und politische Einheit
Die Gemeinde bildet eine soziale Einheit und stellt jenseits des privaten Bereiches der Familie zugleich die Grundform der Gesellschaft dar. Gekennzeichnet durch soziale Beziehungen und soziales Leben erfüllt die Gemeinde als politische Einheit wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aufgaben. Die Gemeindeaufgaben werden im Wesentlichen durch die Selbstverwaltung definiert.
Die Hauptorgane in der bayerischen Gemeindeordnung sind Gemeinderat und erster Bürgermeister. Der Gemeinderat stellt die repräsentative Vertretung der Gemeindebürger dar, er setzt sich zusammen aus dem ersten Bürgermeister und den gewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.
Für eine funktionierende Kommunalpolitik ist eine eingespielte Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und der politischen Aktivbürgerschaft erforderlich. Insofern spielen Kommunikation, Management und Moderation in der zeitgemäßen Kommunalpolitik eine wesentliche Rolle. Das Besondere an der Kommunalpolitik ist ihre lokale Gebundenheit und ihre Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern, die sich im politischen Einsatz und der Durchführung von Entscheidungen auf kommunaler Ebene widerspiegeln.
Gemeindeangehörige sind Gemeindeeinwohner, zu deren Rechten es gehört, die gemeindlichen Einrichtungen zu nutzen und an öffentlichen Gemeinderatssitzungen teilzunehmen. Ihre Pflicht ist es, die Gemeindelasten zu tragen, d.h. Beiträge und Gebühren zu bezahlen. Gemeindebürger sind die Gemeindeangehörigen, die das aktive Gemeindewahlrecht besitzen. Die wichtigsten Rechte der Gemeindebürger sind das aktive und passive Wahlrecht für den Gemeinderat und den Ersten Bürgermeister. Die Pflicht der Gemeindebürger liegt in der Übernahme ehrenamtlicher Arbeit und in der Beibehaltung dieser Aufgaben.
Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit neben ehrenamtlicher Arbeit bietet die Bürgerversammlung. Bei der Bürgerversammlung, die mindestens einmal jährlich vom Bürgermeister einberufen wird, werden Angelegenheiten der Gemeinde diskutiert. Seit dem 1. November 1995 können in Bayern Gemeindebürger zu Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises Bürgerentscheide beantragen. Über die gestellte Frage wird nach dem Mehrheitsprinzip entschieden, wobei die Mehrheit ein bestimmtes Quorum erreichen muss (je nach Einwohnerzahl zwischen 10 und 20 Prozent). Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat die gleiche Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss und kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.
Einige ausführliche Informationen dazu, wie die Bayerischen Gemeinden funktionieren, finden Sie auf den Internetseiten von Politische Bildung Bayern.