Bauen
in der Gemeinde Meeder
Hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit der gemeindlichen Bauverwaltung. Konkrete Information zur Realisierung Ihres Vorhabens in Bezug auf planungsrechtliche Konformität erhalten Sie hier. Der zuständige Mitarbeiter Marko Jugenheimer (Tel. 09566/9223-26) steht Ihnen gerne zur Verfügung und kann bei Bedarf Einblicke in die Bebauungspläne (BBP) der Gemeinde Meeder ermöglichen.
Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinden ausschließlich eine bauplanungsrechtliche Beurteilung nach den §§ 29 bis 35 BauGB vollziehen. Für Fragen des Bauordnungsrechts, also z.B. Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit usw. sind die staatlichen Unteren Bauaufsichtsbehörden in den Landratsämtern zuständig.
Sofern aktuell Bebauungspläne aufgestellt bzw. geändert werden, finden Sie Informationen zur Bauleitplanung der Gemeinde unter der Rubrik „Bauleitplanung“ .
Gerne können Sie auch im BayernAtlas (vormals „Bayern Viewer“) weitere Informationen aufrufen. In Sachen Baudenkmäler empfiehlt die Gemeinde einen Blick auf den Bayerischen Denkmal-Atlas
+BBP — Beuerfeld Oberes Gewend Erw Vogelherd Lindenweg Erw
(zum Öffnen bitte einfach anklicken)
Einige Bauvorhaben, vor allem solche, die man als „Bagatelle“, also eher unbedeutende, kleinere Angelegenheiten bezeichnen könnte, wie etwa Gartenhütten, hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen baugenehmigungsfrei gestellt. Das bedeutet, dass hierfür kein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Natürlich entbindet die Verfahrensfreiheit Sie nicht davon, sich an geltendes Recht halten zu müssen, aber es spart Ihnen die Bearbeitungszeit und –gebühr, die im Bauantragsverfahren zu erwarten ist. Die Gemeinde empfiehlt dringend sich bei jedem Bauvorhaben (auch, wenn es baugenehmigungsfrei sein sollte!) mit den Nachbarn rechtzeitig vorher das Gespräch zu suchen und eine Unterschrift von diesen auf einer möglichst aussagekräftigen Skizze des Vorhabens einzuholen. Im Baugenehmigungsverfahren ist dies ohnehin Pflicht. Leider sind die häufigsten und ärgerlichsten Streitigkeiten die, die in der Nachbarschaft ausgetragen werden und nur so kann sichergestellt werden, dass die Nachbarn sich nicht übergangen fühlen und am Ende in Streit mit Ihnen geraten.
Aufsschluss darüber, welche Vorhaben genehmigungsfrei umgesetzt werden können, gibt der Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Landesgesetze können Sie hier http://www.gesetze-bayern.de/ kostenfrei einsehen.
– Zu beachten beim Bauen selbst
Ist das Bauantragsverfahren beendet und das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde hat Ihnen den begünstigenden Bescheid zugestellt, kann Ihr Bauvorhaben in die Realität umgesetzt werden. Handelt es sich dabei z. B. um die Errichtung eines Wohnhauses, empfiehlt es sich einen Blick auf folgende Informationen und Formulare zu werfen:
Informationsblätter:
30.info.01.1 — Vom Wunsch vom Eigenheim bis zu den Beitragsbescheiden
30.info.02.1 — Fundstellennachweis – Abkürzungsverzeichnis
30.info.11.1 — Rechenblatt Baugrundstückskauf
30.info.11.2 — Rechenblatt Baugrundstückskauf Beuerfeld
30.info.11.3 — Rechenblatt Baugrundstückskauf Meeder
30.info.21.1 — Welche Kosten entstehen für die Grundstücksanschlüsse
30.info.31.1 — zu beachten bei der Grundstücksentwässerungsanlage
30.info.41.2 — zu beachten beim Grundstücksanschluss Wasser
Formulare:
30.bau.01.1 — Baubeginnsanzeige und Hausnummernantrag
30.bau.31.1 — Prüfantrag Grundstücksentwässerungsanlage
30.bau.41.1.1 u 30.bau.42.1 — Grundstücksanschluss Wasser kombiniert mit Bauwasser – Antrag
30.bau.41.2.1 — Grundstücksanschluss Wasser – Antrag
30.bau.42.2 — Bauwasser – Antrag
30.bau.43.1 — Prüfantrag Grundstücksanschluss Wasser