Abwasserentsorgung
Bürgern und Umwelt verpflichtet
Bürgern und Umwelt verpflichtet
Die Abwasserentsorgung ist mittlerweile eine der aufwändigsten kommunalen Entsorgungsverpflichtung, die wir jedoch letztlich auch unserer Umwelt schulden.
Dachte man früher noch, dass die Kanäle mit Regenwasser durchspült werden sollten, so ist man heute bemüht, die Verschmutzung von Regenwasser über die häusliche Beimischung zu vermeiden.
Unsere Aufgaben bei der Abwasserentsorgung sind insbesondere
Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei sämtlichen Problemen im Abwasserbereich behilflich. Wir können Schäden mittels Kamerabefahrung lokalisieren, Dichtheiten überprüfen und Fehlanschlüsse feststellen.
Die Gemeinde unterhält zwei Kläranlagen (Kösfeld und Großwalbur), Pumpstationen und Regenrückhaltebecken, die von einem Entsorger (Herrn Thomas Höfer) betreut werden.
Bürger, die nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind, müssen nach gemeindlichem Entsorgungskonzept selbst umweltgerecht entsorgen. Dies geschieht in der Regel durch die Errichtung einer Dreikammerausfaulgrube mit biologischer Nachklärung. Der Freistaat Bayern fördert den Neubau dieser Anlagen. Informationen hierzu finden Sie unter der Adresse: www.rzkka.bayern.de
In Notfällen sowie außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an:
Notruf 0151 25271118
Trotz höchstmöglicher Wirtschaftlichkeit der Gemeinde steigen die Kosten, die den Abwasserpreis bestimmen, permanent. Dies liegt überwiegend an den staatlichen Vorschriften zur Reinigungsleistung, zurückgegangenen Zuschüssen und den hohen Entsorgungskosten.
Der Abwasserpreis wird anhand des Wasserverbrauchs ermittelt. Hieraus errechnet sich ein Kostenfaktor von 4,40 Euro je Kubikmeter. Steuer fällt beim Abwasser nicht an.
Folgende Kostenfaktoren treten hierbei auf:
Eine Vergleichbarkeit der Kosten unter den Kommunen ist kaum möglich, da hierauf auch Herstellungsbeiträge, Ausbaubeiträge und Grundgebühren starken Einfluss haben. Insgesamt befinden wir uns preislich auf einem vernünftigen Niveau.
Eine Gebührenkalkulation, die überwiegend auf den Verbrauch abgestimmt ist, belastet vorwiegend die tatsächlichen Nutzer. Dies ist wohl die gerechteste Form der Kostenbeteiligung, bedeutet aber auch immer eine höhere Gebühr, als wenn bereits vorher ein Großteil der Investitonskosten von den Haus- und Grundstückseigentümern mit Herstellungsbeiträgen abgelöst wurde.