Wahlen
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“
Wahlen sind das zentrale Element der Demokratie.
Das verfassungsrechtliche Fundament jeder politischen Wahl ist das deutsche Grundgesetz. In dessen Artikel 20 heißt es:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Auch wenn auf kommunaler Ebene parteipolitische Programme und Überzeugungen eine geringere Rolle spielen als in der Bundes- und Landespolitik, so haben sie dennoch Einfluss auf Entscheidungen, die mehrheitlich in den politischen Gremien, namentlich im Gemeinderat getroffen werden. Dies ist auch Grund dafür, dass die Kommunen oft als „Keimzellen der Demokratie“ bezeichnet werden und die Väter der Bayerischen Verfassung das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen in Art. 11 der Bayerischen Verfassung verankerten.
Art. 11 [Gemeinden]
(1) 1Jeder Teil des Staatsgebiets ist einer Gemeinde zugewiesen. 2Eine Ausnahme hiervon machen bestimmte unbewohnte Flächen (ausmärkische Gebiete).
(2) 1Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. 2Sie haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten, insbesondere ihre Bürgermeister und Vertretungskörper zu wählen.
(3) Durch Gesetz können den Gemeinden Aufgaben übertragen werden, die sie namens des Staates zu erfüllen haben.
(4) Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben.
(5) Für die Selbstverwaltung in der Gemeinde gilt der Grundsatz der Gleichheit der politischen Rechte und Pflichten aller in der Gemeinde wohnenden Staatsbürger.
Die Zusammensetzung des Gemeinderates der Gemeinde Meeder beruht auf der letzten Kommunalwahl vom 15. März 2020.
CSU/Landvolk | 8 Sitze | Vergleich Kommunalwahl 2014: +1 |
SPD | 3 Sitze | Vergleich Kommunalwahl 2014: -2 |
Freie Wähler | 5 Sitze | Vergleich Kommunalwahl 2014: +1 |