Aktuelles zum Corona-Virus

Meldung vom 20.03.2020

Es gilt eine Ausgangsbeschränkung

Wie in der heutigen (20.03.2020) Pressekonferenz von Ministerpräsident Markus Söder mitgeteilt, gilt ab 20.03.2020, 24.00 Uhr, für eine Dauer von zwei Wochen eine Ausgangsbeschränkung für Bayern.

Erlaubt sind weiterhin

der Gang zur Arbeit
die Wahrnehmung von dringend nötigen Arztterminen (Physiotherapietermine nur im Notfall)
das Erledigen von Lebensmittel-Einkäufen (wenn möglich kauft nur eine Person für die gesamte Familie ein)
Spaziergänge an wenig besuchten Orten (alleine oder nur mit der im Haushalt lebenden Familie)

Nicht mehr möglich sind bzw. geschlossen haben

Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern (Ausnahmen: wenn sich Angehörige im Sterbeprozess befinden; bei Geburt darf der werdende Vater mitkommen; wenn Kinder versorgt werden müssen)
Ergo- und Logotherapie-Praxen bleiben geschlossen
Frisör und Baumärkte bleiben geschlossen
Gastronomie bleibt geschlossen (Drive-In, Lieferservice und „ToGo“ ist noch möglich)

Appell an alle:

Bleiben Sie Zuhause! Treffen Sie sich nicht mit anderen Personen, die nicht in Ihrem häuslichen Familienverbund leben. Laden Sie keine Freunde ein!

Die Versorgung mit Lebensmitteln ist weiterhin gesichert! Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet! Aber bitte denken Sie auch an die Verkäufer*innen. Schützen Sie sie, in dem bestenfalls nur einer aus dem häuslichen Familienverbund zum Einkaufen geht. Eine gesunde Vorratshaltung ist empfehlenswert, so müssen Sie nicht täglich zum Einkaufen. Aber Hamsterkäufe sind vollkommen fehl am Platz!

Die Banken sind weiterhin geöffnet. Es gibt keinen Grund für überzogene Bargeldabhebungen. In den Geschäften wird bargeldlose Bezahlung empfohlen, damit der Kundenkontakt minimiert wird.

Verhalten Sie sich rücksichtsvoll und vernünftig!

Halten Sie Abstand zu anderen Personen! Weisen Sie Menschen, die dies nicht tun, höflich und aus der Ferne darauf hin, dass ihr Verhalten falsch ist.

Hinweis:

Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben. Bei Missachtung sind hohe Bußgelder möglich. Passierscheine werden dennoch derzeit nicht benötigt.

Rathäuser und Landratsamt bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.

Zur Eindämmung einer Weiterverbreitung des Corona-Virus bleiben das Landratsamt Coburg und alle Rathäuser im Landkreis bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.

Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger werden selbstverständlich auch weiterhin bearbeitet. Allerdings wird der persönliche Kontakt auf ein Minimum reduziert. Unaufschiebbare, dringliche Angelegenheiten, die eine persönliche Vorsprache bedürfen, müssen vorab telefonisch angemeldet werden, um einen Termin zu vereinbaren.

Kontaktieren Sie dazu bitte die Zentrale unter 09566-9223-0 oder direkt die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in. Alternativ können Sie uns auch per Mail erreichen.

Auf unseren Internetseiten stehen etliche Formulare online zur Verfügung. Des Weiteren können Sie über das Bürgerserviceportal einige „Behördengänge“ von Zuhause aus erledigen.

In diesem Zusammenhang entfallen auch alle Sprechtage, die im Rathaus stattfinden.

Des Weiteren nimmt Bürgermeister Bernd Höfer bis auf Weiteres keine Geburtstagsbesuche mehr wahr.

Ziel dieser Maßnahme ist es, für die Bürgerinnen und Bürger weiter uneingeschränkt handlungsfähig zu bleiben, indem das Risiko der Weiterverbreitung des Corona-Virus minimiert wird.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die wir insbesondere in deren Sinne getroffen haben.
Soforthilfe für Betriebe und Freiberufler

Soforthilfe für Betriebe und Freiberufler

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler (bis zu 250 Erwerbstätige) eingerichtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Es werden Hilfen bis zu 30.000 € gewährt. Der Antrag kann bei der Regierung von Oberfranken gestellt werden.

HIER gelangen Sie direkt zum Antragsformular

HIER finden Sie weitere Informationen des Staatsministeriums

Schulen und Kindertagesstätten geschlossen

Wie Ministerpräsident Markus Söder (13.03.2020) in einer Pressekonferenz mitteilte, bleiben ab Montag dem 16.03.2020, bis zum Ende der Osterferien am 19.04.2020, alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen und sollen in dieser Zeit auch nicht von Kindern bzw. Schüler*innen und Eltern betreten werden.

Die Bayerische Staatsregierung appelliert an die Eltern, die Betreuung ihrer Kinder selbstständig zu regeln. Notfallgruppen sollen nur für Kinder der Klassen 1-6 eingerichtet werden, deren Eltern in sog. systemkritischen Berufen (Ärzte, Pflegepersonal, Polizei) arbeiten. Und hier auch nur wenn entweder beide Elternteile einen solchen Beruf ausüben oder bei Alleinerziehenden die erziehungsberechtigte Personen diesem nachgeht. Wie das im speziellen geregelt wird, ist uns zum derzeitigen Stand noch nicht bekannt.

Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeiteinrichtungen geschlossen

Alle Freizeiteinrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Dies betrifft in Ebersdorf b.Coburg alle gemeindlichen Sport- und Mehrzweckhallen, das Lehrschwimmbecken, das Bürgerhaus Kleingarnstadt, die alte Schule Frohnlach (Vereinsbetrieb), das Medienhaus, die Spiel- und Bolzplätze sowie die Skateboardanlage und die Kleiderkammer.

Jugendarbeit und Ferienprogramm entfallen

Aus gegebenem Anlass stellt die Jugendarbeit die Treffs und Angebote ein. Auch das Ferienprogramm kann nicht stattfinden.

Veranstaltungen und Gastronomie

Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt, außer im unmittelbaren privaten Umfeld.

Die Gastronomie wird eingestellt. Angebote „ToGo“, per Lieferservice und Drive-In bleiben weiterhin bestehen.