Veranstaltungsrecht
Was Sie alles beachten müssen, wenn Sie eine Veranstaltung planen
Für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund, bzw. einer Veranstaltung auf Privatgrund mit erheblichem Quell- und/oder Zielverkehr ist gemäß § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Antrag zu stellen.
Das vorgegebene Antragsformular können Sie nachfolgend herunterladen, sowie ausgefüllt und unterzeichnet bei der Gemeindeverwaltung Meeder einreichen.
Bitte stellen Sie der Beantragung jedoch die Überlegung voran, welche Straßen hiervon unmittelbar betroffen werden. Wichtig ist die Frage des betroffenen öffentlichen Verkehrsgrundes daher, weil es unterschiedliche Zuständigkeiten für die einzelnen Straßenklassen gibt:
Macht Ihre Veranstaltung die vollständige oder halbseitige Sperrung oder auch nur die Beschilderung an der Staatsstraße 2205 oder an Kreisstraßen notwendig, so ist das Landratsamt Coburg einzig für die Erteilung der Erlaubnis zuständig und wird im Zuge dessen auch die begehrten verkehrsrechtlichen Maßnahmen verbescheiden. Der entsprechende Antrag wird über das Meederer Rathaus an das Landratsamt Coburg gerichtet.
Ist hingegen eine gemeindeeigene Straße betroffen, zum Beispiel die Ortsstraße „Marktplatz“ in Meeder direkt, dann ist Ihr Antrag direkt bei der Gemeinde Meeder richtig aufgehoben.
Sollten Sie sich bei der Beantwortung dieser Frage nicht sicher sein, so können Sie im Meederer Rathaus gerne mit Herrn Jugenheimer unter der 09566 9223-26 Kontakt aufnehmen, der Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten berät.
Sofern Ihre Veranstaltung die Ausweisung von Parkflächen zwingend erforderlich macht, so müssen entsprechende Vorarbeiten womöglich im Vorfeld der Antragsstellung bereits erledigt werden. Beispielsweise die Anfrage bei einer größeren Firma im Gemeindeteil mit entsprechenden Parkplätzen oder bezüglich einer Wiesenfläche eines Landwirts. Es kann auch nötig sein, die Verkehrswacht in die Überlegungen einzubeziehen, zwecks Parkplatzeinweisung.
Wird eine Veranstaltung ohne entsprechende Erlaubnis auf öffentlichem Verkehrsgrund durchgeführt, so droht die sofortige Einstellung dieser, sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nebst Sofortvollzug von verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu Ihrer vollen Kostenlast. Bitte bedenken Sie dabei: Schon alleine aus versicherungstechnischen Überlegungen heraus sollten Sie ein solches Wagnis nicht eingehen. Unfallgefahren für die Teilnehmer und das Organisationsteam stehen genauso zu befürchten, wie für Verkehrsteilnehmer.
Ein förmlicher Antrag ist die Grundvoraussetzung für das Handeln der jeweilig zuständigen Behörde. Dieser muss die entsprechenden Anlagen erhalten; vor allem aber rechtzeitig vorher gestellt werden. Die zuständige Behörde trifft ihre Entscheidung nicht alleine, sondern muss weitere Bedenkenträger dazu anhören, was schlicht Zeit in Anspruch nimmt und daher ausreichend Vorlaufzeit benötigt.
Da der Großteil der üblicherweise verantwortlichen Veranstalter in der Regel keine Berechtigung hat, Verkehrszeichen und -einrichtungen in den Verkehrsraum einzubringen, ist bitte darüber hinaus zu berücksichtigen, dass neben der Bearbeitungsgebühr weitere Kosten entstehen. Diese sind zu erwarten für die Beauftragung eines entsprechenden Unternehmens oder die meist unausweichliche Inanspruchnahme des gemeindlichen Bauhofs, nebst Schilder- und Einrichtungsbeleihungsgebühr. Sofern der Bauhof als letztes Mittel Einsatz bei Ihrer Veranstaltung finden soll, muss dies mit einiger Vorlaufzeit koordiniert werden.
Die Überlegung, ob der öffentliche Straßenverkehr beeinträchtigt sein könnte durch die Veranstaltung ist bitte nicht die einzige, die Sie anstrengen sollten! Bitte denken Sie unbedingt auch an folgende Schlagwörter, die je nach Größe und Art der Veranstaltung von entscheidender Bedeutung sein können:
(kein Anspruch auf Vollständigkeit!)
Gestattung, Jugendschutz, Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Brandschutz, Notwegekonzept, Sanitätsbereitschaft, Security, Information an Integrierte Leitsstelle), Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Verbot von Einweggeschirr, -besteck, -trinkgefäßen (Mehrweg der Umwelt zuliebe, Pfandsystem), Plakatierungsgenehmigung (Veranstaltungswerbung), Parkflächen, Festzeltabnahme, Information der Anwohner, Umleitung öffentlicher Verkehrsmittel, verordnete Begleitung (Sicherheits-/Begleitfahrzeuge oder -personen) bei Prozessionszügen, Trauerzügen, sonstigen Umzügen (z.B. Schützenumzug, Martinsumzug, Faschingsumzug), Schwerlasttransporten
Antragsformulare
(anklicken und direkt am PC ausfüllen)
Landratsamt Coburg, Untere Straßenverkehrsbehörde
bei Einfluss auf die Staatsstraße 2205 oder Kreisstraßen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung – verkehrsrechtlich – Landratsamt Coburg
Gemeinde Meeder, Örtliche Straßenverkehrsbehörde
bei gemeindeeigenen Straßen und Plätzen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung – verkehrsrechtlich – Gemeinde Meeder