Vollzug der Wassergesetze;

Einleiten von Niederschlagswasser in verschiedene Gewässer durch die Gemeinde Meeder im Zusammenhang mit dem Betrieb der gemeindlichen Regenwasserkanalisation

Das Landratsamt Coburg hat der Gemeinde Meeder mit Bescheid vom 07.06.2016 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser in verschiedene Gewässer im Zusammenhang mit dem Betrieb der gemeindlichen Regenwasserkanalisation erteilt.

Eine Ausfertigung der vorgenannten Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen liegt zwei Wochen, ab dem Erscheinungstag dieser Veröffentlichung an gerechnet, im Rathaus der Gemeinde Meeder während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt.

-Landratsamt Coburg-