§§ Grundsteueränderung in der Gemeinde Meeder €€
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde Meeder hat am 14.10.2024 eine Senkung der Grundsteuerhebesätze beschlossen.
Hierbei wurde dem von der Landes- und Bundespolitik empfohlenen Prinzip der Aufkommensneutralität entsprochen. Unter Beibehaltung der bisherigen Hebesätze, wäre es (in unserer Gemeinde Meeder) zu einer Verdreifachung des Aufkommens bei der Grundsteuer B (bisher 350 v. H.) und zu einem Anstieg um 20 % beim Aufkommen der Grundsteuer A (bisher 390 v. H.) gekommen. Es ist und war politischer Konsens, keine Haushaltsverstärkung zu Lasten der Grundstückeigentümer zu vollziehen. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag in München wurde diese Verfahrensweise unter dem Aspekt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune begrüßt.
Die Entscheidung über die Hebesätze ist von jeder Kommune individuell zu bestimmen und unsere Entscheidung ist den aktuellen haushaltsrechtlichen Gesamtbild der Gemeinde Meeder unterworfen.
Für die Zustimmung aller Fraktionen im Gemeinderat und folgenden einstimmigen Beschluss zu dieser Verfahrensweise sage ich herzlichen Dank.
Ihr
Bernd Höfer
- Bürgermeister